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König Immobilien Sylt


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Grundstücksmaklerverträge (Auftrag eines Immobilienkäufers)

1. Mit der Übergabe oder sonstigen Kenntnisnahme unseres Exposés (z.B. auf unserem Internetportal, durch Insertionen, Aushänge etc.) bieten wir, die Firma König Immobilien Sylt GmbH & Co.KG (im Folgenden KIS genannt), Ihnen für die im Exposé bezeichnete Immobilie (im folgenden "Verkaufsobjekt" genannt) und zu den dort genannten Bedingungen unsere Maklertätigkeit an. Die Annahme dieses Angebotes durch Sie erfolgt durch Kontaktaufnahme zu uns oder zum Eigentümer des Verkaufsobjektes.

2. Kenntnisse, die Sie aus unseren Exposés oder im Zusammenhang mit unserer Maklertätigkeit erwerben, sind streng vertraulich zu behandeln. Bei Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche - insbesondere im Falle eines Vetragsabschlusses durch Dritte die entgangene Provision - geltend zu machen.

3. Ist Ihnen das Verkaufsobjekt bereits bekannt (Vorkenntnis), so haben Sie uns diese Vorkenntnis unverzüglich schriftlich und unter Angabe der Quelle des Erstangebotes anzuzeigen. Im Falle des Verstoßes gegen diese Mitteilungspflicht behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen.

4. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner - den Verkäufer - entgeltlich tätig werden.

5. Die jeweils in den Exposés angegebenen Gesamtflächen der Verkaufsobjekte entsprechen der Summe der Grundflächen der einzelnen Räume (sogenanntes Fußleistenmaß). Die Räumlichkeiten im Untergeschoss (Keller) und Spitzboden sind nach § 53 LBO - SH nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt.

6. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.

7. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind, wird als Erfüllungsort und Ort für die Bestimmung des Gerichtsstandes Westerland bestimmt.

8. Die KIS haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der KIS beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KIS beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der KIS. Eine weitergehende Haftung der KIS ist ausgeschlossen.

9. Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Regelungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.

Gerichtsstand ist Niebüll.